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Die Bedingung für die D&O-Versicherung auf eigene Rechnung hat der deutsche Gesetzgeber 2009 geschaffen. Er hat den Aktiengesellschaften verboten, D&O-Policen ohne Selbstbehalt für die Vorstände abzuschließen. In § 93 AktG heißt es: „Schließt die Gesellschaft eine Versicherung zur Absicherung eines Vorstandsmitglieds gegen Risiken aus dessen beruflicher Tätigkeit für die Gesellschaft ab, ist ein Selbstbehalt von mindestens 10 Prozent des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitglieds vorzusehen.“
Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) knüpfte an das diesen Passus der AktG an und empfiehlt diesen Zwangsselbstbehalt auch für die Aufsichtsräte. Die 2009 gefasste Ziffer 3.8 des DCGK lautet:
Schließt die Gesellschaft für den Vorstand eine D&O-Versicherung ab, ist ein Selbstbehalt von mindestens 10% des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitglieds zu vereinbaren. In einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat soll ein entsprechender Selbstbehalt vereinbart werden.“
In der neuen Version des DCGK ist der Passus nicht mehr zu finden. Gleichwohl sind die meisten Unternehmen der Empfehlung gefolgt, weswegen sie in den Satzungen der Unternehmen sowie den D&O Unternehmenspolicen enthalten sind und insoweit auch für Aufsichtsräte mit auskömmlichen Bezügen unbedingt zu vereinbaren sind.
Es gibt neben der o.g. Selbstbehalt-Versicherung auch echte Doppelversicherungen, welche unabhängig vom Pflichtselbstbehalt nach dem Aktiengesetz und ohne Bezug zur Unternehmenspolice für den Manager eine Zusatzdeckung aufbauen. Diese wird auch als „Wanderpolice“ bezeichnet, weil sie den Manager bei einem Arbeitgeberwechsel begleitet. Sie ist wenig verbreitet.
Diese Versicherung stellt eine Trennung der D&O Versicherung für Aufsichtsräte her. Sie ist am Markt umstritten, da die Abgrenzung und Abstimmung, die Vermeidung einer Privilegierung des Aufsichtsrates und die Mehrkosten sowie die Erklärungen dahingehend in der Haupt- oder Gesellschafterversammlung ein peinliches und schwieriges Unterfangen sein können, dass bei angemessener, kritischer Begleitung leicht zu scheitern droht. Unterm Strich stiftet dies nur Verwirrung, obgleich die Deckung im Ergebnis einfach nur zu einer Erhöhung der Versicherungssumme führt. Letzteres kann auch über eine Erhöhung der Unternehmenspolice oder dem Kauf eines Exzedenten generiert werden kann. Sie ist nur dann begleitenswert, wenn der Aufsichtsrat sich mit der gemeinsamen D&O-Police unwohl fühlt.
Die Pension Trust oder auch Fiduciary Liability Versicherung bietet Versicherungsschutz für die Personen, die mit der Verwaltung, Geschäftsführung oder Kontrolle der Pensionssondervermögen betraut sind. Es ist eine kombinierte D&O- und E&O-Versicherung für rechtlich verselbständigte Pensionssondervermögen.
Diese Versicherung soll die Rechtskosten einer Klage gegen eine unberechtigte Deckungsablehnung des D&O-Versicherers finanzieren. Denn wenn der Manager haftet und keine D&O-Deckung bekommt, hat er ja auch kein Geld mehr für eine Klage gegen den D&O-Versicherer.
Die EPL-Versicherung bietet Versicherungsschutz für Schadenersatzansprüche ehemaliger, gegenwärtiger und zukünftiger Arbeitnehmer im Zusammenhang mit Diskriminierung, sexueller Belästigung oder rechtswidriger Kündigung und anderen Anspruchsgrundlagen aus dem Anstellungs- oder Bewerbungsverhältnis im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).
Die Kidnap, Ransom & Extortion-Versicherung bietet Versicherungsschutz im Falle der Entführung und Erpressung von Familien- oder Unternehmensangehörigen.
Bei diesem Thema geht es vornehmlich um Risikovorbeugung und Risikomanagement. Zuständigkeitsfragen und Organisationsabläufe werden mit Abschluss der Policen geklärt. Sicherheitsdienstleister werden vertraglich oder optional mit eingebunden. Es gibt nur sehr wenige weltweit operierende private Sicherheitsdienstleister. Diese setzen regelmäßig exklusiv den Abschluss dieser Versicherungen bei bestimmten Anbietern voraus. Daher gibt es auch nur wenige Versicherer für internationale Risiken.
Üblicherweise bietet die Warranties & Indemnities-Versicherung Schutz im Falle des Unternehmenskaufs oder -verkaufs für vertragliche Garantieerklärungen im Kaufvertrag und die Haftung des Garantierenden im Rahmen von Mergers & Acquisitions (M&A) Aktionen. Außerdem können Eigen- und Drittschäden inklusive Abwehrkosten versichert werden.
Diese Deckung bietet Versicherungsschutz für das Prospekthaftungsrisiko des emittierenden Unternehmens und seiner Organe sowie der verantwortlich handelnden Personen im Falle einer Emission von Wertpapieren.
Die Angebote an industriellen Financial Lines sind zwar überschaubarer als die der gängigeren Sparten, jedoch gilt es, Ihren Bedarf an Versicherungsumfang und Ihr Bedürfnis gemeinsam mit Ihnen zu erarbeiten. Insbesondere braucht es die Abstimmung der einzelnen Verträge untereinander, um Deckungslücken oder Doppelversicherungen zu vermeiden. Nach Klärung erstellen wir eine Marktanalyse der am Markt verfügbaren Angebote oder schreiben Ihr Risiko mit dem Ergebnis aus, eine auf Sie zugeschnittene Deckung mit einem exzellenten Preis-Leistungsverhältnis zu haben.
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