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Insbesondere auf dem Gebiet des Wirtschafts-, Steuer-, Produkt- und Umweltstrafrechts können Verantwortliche und Mitarbeiter in Unternehmen in langwierige und kostenintensive Ermittlungsverfahren verwickelt werden, zumal die Rechtsanwaltshonorare in diesen Strafsachen regelmäßig weit über der gebührenordnungsmäßigen Vergütung nach dem RVG liegen. Mit der Industrie-Strafrechtsschutzversicherung bzw. Spezial-Strafrechtsschutzversicherung können Sie die Kosten mit einer speziell auf diese Risiken zugeschnittenen Police absichern. Sie ist heute fester Bestandteil des Versicherungsportfolios eines Unternehmens, sowohl im Mittelstand als auch bei Großunternehmen und Finanzdienstleistern.
Bei der Straf-Rechtsschutzversicherung trägt der Versicherer die Kosten, welche den Organmitgliedern und allen sonstigen Betriebsangehörigen der Versicherungsnehmerin und der Tochterunternehmen entstehen, wenn gegen sie Ermittlungs-, Straf-, Ordnungswidrigkeits-, disziplinar- oder standesrechtliche Verfahren betrieben werden. Der Vorwurf der Ermittlungsbehörden muss sich auf Handlungen oder Unterlassungen beziehen, die den Versicherten in ihrer Funktion als Mitarbeiter des Unternehmens zuzuordnen sind. Hierbei werden sowohl die fahrlässig und vorsätzlich begehbaren Delikte (z. B. Körperverletzung) als auch die nur vorsätzlich begehbaren Delikte (z. B. Betrug) erfasst. Kommt es allerdings wegen eines nur vorsätzlich begehbaren Deliktes zu einer rechtskräftigen Verurteilung, entfällt insofern der Versicherungsschutz rückwirkend und der Versicherte hat dem Versicherer die erbrachten Leistungen zurückzuerstatten.
Der Versicherer ersetzt die tatsächlich entstandenen Kosten bis maximal zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme und Entschädigungsgrenzen folgende nicht abschließend aufgeführte Leistungen, die je nach Betriebsart und vereinbarten Deckungsumfang abweichend sein können:
Die Deckung richtet sich vor allem auf folgende Betätigungsbereiche eines Rechtsanwalts, in denen dessen Einschaltung erforderlich wird:
Firmen-Rechtsschutzversicherung
Die Firmen-Rechtsschutzversicherung kann Risiken aus dem alltäglichen Geschäftsbetrieb des Unternehmens abdecken. Vom Versicherungsschutz umfasst werden u. a. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen und vor Sozialgerichten. Diese Deckung ist im industriellen Bereich selten vereinbart, da die kosten aus diesem Verfahren für gewöhnlich unabhängig einer Rechtsschutzversicherung getragen werden.
Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
Im Gegensatz zur Firmen-Rechtsschutzversicherung findet man die Verkehr-Rechtsschutz weiter verbreitet, insbesondere dann, wenn die Unternehmen sich noch nicht zu einer Straf-Rechtsschutzversicherung durchringen konnten. Denn zum einen tritt die Schadenhäufigkeit im Verkehrsrecht vermehrt auf und zum anderen können insbesondere Verkehrsunfälle mit verletzten Personen immense Verfahrenskosten nach sich ziehen. Mit der Verkehrs- Rechtsschutzversicherung sind sowohl Halter als auch berechtigte Fahrer abgesichert.
Die Angebote an Rechtsschutzdeckungen für Industrieunternehmen sind zwar überschaubarer als die der gängigeren Sparten, jedoch gilt es, Ihren Bedarf an Versicherungsumfang und Ihr Bedürfnis gemeinsam mit Ihnen zu erarbeiten. Auf dieser Grundlage erstellen wir eine Marktanalyse der am Markt verfügbaren Angebote oder schreiben Ihr Risiko mit dem Ergebnis aus, eine auf Sie zugeschnittene Deckung mit einem exzellenten Preis-Leistungsverhältnis zu haben.
Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern und freuen uns auf Ihre Anfrage!