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Betriebshaftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist die wohl wichtigste Versicherung überhaupt. Denn das Bürgerliche Gesetzbuch sagt: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet." Eine Betriebs- und Produkthaftpflicht schützt sowohl das Unternehmen als auch seine gesetzlichen Vertreter und die Mitarbeiter vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen, die sich aus dem Betrieb des Unternehmens oder aus den hergestellten Produkten ergeben.

Grundlagen

Der Haftpflichtversicherer prüft eine Forderung, die an Sie oder Ihr Unternehmen gestellt werden, weil einem Kunden oder einem sonstigen Dritten ein Schaden zugefügt wurde. Ist die Forderung berechtigt, reguliert sie der Versicherer im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfanges der Police. Ist sie unberechtigt, lehnt sie der Versicherer ggf. auch vor Gericht unter Übernahme der Gerichtskosten für Sie ab.

Für wen ist eine Betriebshaftpflichtversicherung wichtig?

Diese Versicherung ist für alle Gewerbetreibenden, Freiberufler und Betriebsinhaber essenziell.

Leistungen

Der Versicherer ersetzt den tatsächlich entstanden Schaden bis maximal zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme und Entschädigungsgrenzen innerhalb folgender nicht abschließend aufgeführter Leistungen, die je nach Betriebsart und vereinbartem Deckungsumfang abweichend sein können:

  • Versicherung von Personenschäden auf dem Betriebsgrundstück aufgrund von Verkehrssicherungspflichtverletzungen. Ein Beispiel: Ein Kunde rutscht auf Ihrem nicht geräumten Betriebsgrundstück aus und verletzt sich.
  • Versicherung von Bearbeitungsschäden auf fremden Grundstücken. Ein Beispiel: Während Reparaturarbeiten werden versehentlich elektrische Leitungen beschädigt.
  • Produkthaftpflichtrisiko – konventionell – inklusive zugesicherter Eigenschaften. Ein Beispiel: Der von Ihnen hergestellte und aufgebaute Zaun ist so scharfkantig, dass es bei Passanten zu einer Beschädigung ihrer Kleidung und sogar zu Verletzungen kommt.
  • Versicherung von Schäden bei Beauftragung von Subunternehmen. Ein Beispiel: Ein Bauunternehmer kann wegen der Erkrankung mehrerer Mitarbeiter nicht alle angenommenen Aufträge erfüllen und schaltet daher einen Subunternehmer ein. Dessen Arbeiter beschädigen versehentlich den Parkettboden eines Auftraggebers.
  • Umwelt-Basisversicherung. Mitversichert sind u. a. Schäden durch Umwelteinwirkung (z. B. durch Lagerung umweltgefährdender Stoffe wie Farben und Lacke in Kleingebinden oder in mobilen Anlagen auf Baustellen mit unterschiedlichen Mengengrenzen)
  • Ein Beispiel: Bei Arbeiten am Dachstuhl eines historischen Gebäudes schreckt ein Mitarbeiter des Zimmereibetriebes eine dort heimische Fledermauspopulation auf. Da die Tiere nicht wieder-kehren, ordnet die zuständige Behörde Sanierungsmaßnahmen an und verlangt Ersatz vom Inhaber des Zimmereibetriebes.
  • Versicherung von Internet-Technologien Schutz vor Schadenersatzansprüchen, z.B. wegen versehentlicher Verbreitung von Computerviren und -würmern oder Trojanern.
  • Abhandenkommen und Beschädigung von Daten und Dokumenten Dritter Ein Beispiel: Ihnen werden Akten, Pläne und sonstige Unterlagen (auch elektronische Datenträger) zur Ausübung der versicherten Tätigkeit überlassen. Diese Unterlagen werden zerstört.
  • Obhutschäden. Ein Beispiel: Sie haben den Auftrag erhalten, ein Waschbecken bei einem Kunden einzubauen. Aufgrund hoher Arbeitsauslastung können Sie die Arbeiten erst in zwei Wochen ausführen. Während Sie das Waschbecken in Ihrem Betrieb lagern, wird es beschädigt.
  • Zusätzliche Absicherung gegen Ansprüche aus dem Gebrauch von Flugdrohnen (UAV) ohne Verbrennungsmotor mit einem Gesamtgewicht von bis zu 5 kg im Rahmen der versicherten Berufsausübung.
  • Nachbesserungsbegleitschäden. Abgesichert sind Nachbesserungsbegleitschäden inklusive Beschädigungen der eigenen mangelfreien Leistung sowie Produktionsausfall.
  • Zusätzliche Absicherung von Arbeitsmaschinen und Gabelstaplern beim Befahren von beschränkt öffentlichen Verkehrsflächen.
  • Versicherung von Mietsachschäden an Arbeitsmaschinen – auch von gewerblichen Vermietern – inklusive Neuwertentschädigung für Arbeitsmaschinen, die nicht älter als ein Jahr sind. Abgesichert sind z.B. Schäden an Maschinen, die Ihnen von am Bau tätigen Unternehmen während der Bauarbeiten für einen bestimmten Zeitraum überlassen werden.

Besonderheiten

Einige Berufsgruppen benötigen weitergehenden Versicherungsschutz für reine Vermögensschäden, die unabhängig von Personen- oder Sachschäden aus z.B. aus einer Falschberatung eintreten können. Dies betreffen insbesondere die beratenden Berufe sowie Architekten/Ingenieure und Betriebe aus der Werbe- und IT Branche. Näheres finden Sie unter dem Menüpunkt - Berufshaftpflicht.

Der richtige Vertrag

Das Angebot an Betriebshaftpflichtversicherungen ist vielfältig. Die für Sie richtige Lösung hängt von Ihrem individuellen Bedarf, wie die Höhe der Versicherungssumme und -umfang sowie Ihrem Bedürfnis ab, die wir gemeinsam mit Ihnen erarbeiten. Auf dieser Grundlage erstellen wir eine Marktanalyse der am Markt verfügbaren Angebote mit dem Ergebnis, eine auf Sie zugeschnittene Deckung mit einem exzellenten Preis-Leistungsverhältnis zu haben.

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern und freuen uns auf Ihre Anfrage!


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