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Die Wärmepumpe

Nicht erst seit Auflage des Gebäudeenergiegesetzes nimmt die Anzahl installierter Wärmepumpen stetig zu. Zuletzt hat die Bundesregierung das Ziel definiert, dass möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Ein wichtiger Bestandteil sollen dabei die Wärmepumpen sein, in dem ab 2024 pro Jahr 500.000 neue Pumpen in Deutschland installiert werden sollen.

Die Anschaffung von Wärmepumpen allerdings kostet in der Regel zwischen 10.000 und 25.000 EUR, sodass diese Investition auch vernünftig abgesichert sein sollte.

 

Welchen Risiken ist eine Wärmepumpe ausgesetzt?

Die Risiken einer Wärmepumpe hängen von ihrem Standort ab. Es wird zwischen innen und außen angebrachten Wärmepumpen unterschieden.

Innen eingebaute Wärmepumpen unterliegen denselben Risiken, wie das Gebäude oder der Hausrat selber, wobei die Wärmepumpe versicherungstechnisch immer als Bestandteil des Gebäudes angesehen wird. In der Gebäudeversicherung sind sie insofern den folgenden Gefahren ausgesetzt, gegen die auch das Gebäude versichert ist:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm/Hagel
  • Einbruchdiebstahl//Vandalismus
  • Elementarereignisse wie Überschwemmung oder Hochwasser

Darüber hinaus kann es bei jeder Wärmepumpe zu technischen Problemen, aufgrund von Konstruktions- oder Materialfehlern kommen. Hier kann man innerhalb der Garantie noch davon ausgehen, dass die Mangelbeseitigung vom Hersteller, bzw. Installateur getragen werden. Spätestens aber nach Ablauf der Garantie ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz sinnvoll, da Schäden außerhalb der o.g. Gefahren, Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel oder Elementarereignisse wie in der klassischen Gebäudeversicherung nicht mitversichert sind.

Außerhalb des Hauses installierte Wärmepumpen unterliegen außerdem noch Gefahren wie Tierbisse an Kabeln sowie Vandalismus und einfacher Diebstahl, ohne dass der Dieb in das Haus einbrechen muss. Statistiken zeigen, dass gerade der einfache Diebstahl in jüngster Zeit deutlich zunimmt.

 

Welche Ver­si­che­rungsmöglichkeiten gibt es?

Innerhalb der herkömmlichen Gebäudeversicherung

Eine Lösung ist der Einschluss innerhalb einer Gebäudeversicherung, die Schäden am Gebäude selbst versichert. Dazu gehören fest verbaute Sachen, so auch die Wärmepumpe als Teil der Heizungsanlage. Allerdings ist der Deckungsumfang der Gebäudeversicherung auf die sogenannten benannten Gefahren wie Feuer, Leitungswasser Sturm/Hagel oder auch Elementar beschränkt. Insofern gilt auch für die Absicherung der Wärmepumpen nur dieser eingeschränkte Deckungsumfang. Der einfache Diebstahl z.B. gilt nicht mitversichert.

Der Beitrag richtet sich hier oftmals nach der Versicherungssumme. Die Neuanschaffung einer Wärmepumpe muss dem Versicherer mitgeteilt werden und führt insofern zu einer Erhöhung der Versicherungssumme. Insoweit steigt auch der Beitrag durch diese Erhöhung der Summe.

Ferner besteht die Gefahr einer Deckungslücke innerhalb der Gebäudeversicherung. Denn Wärmepumpen müssen im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes nach einem Schaden teilweise verbaut werden, sofern sie nicht schon vor einem Schadenereignis bereits vorhanden waren. In diesem Rahmen sind sie aber nur dann mitversichert, wenn behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen ausreichend gedeckt sind, was marktübergreifend nicht gegeben ist.

 

Als Zusatzbaustein innerhalb der Gebäudeversicherung

Die bisher zweite Lösung ist eine zusätzliche Deckung innerhalb der Gebäudeversicherung, bei der für die Wärmepumpen neben den o.g. benannten Gefahren zusätzlich eine Allgefahrenversicherung vereinbart wird. Sie deckt dann Schäden für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung.

Für diese Zusatzbausteine werden Zusatzbeiträge erhoben. Uns ist kein Konzept am Markt bekannt, das weniger als 48,- EUR zusätzlich kostet.

 

Separate Wärmepumpenversicherung

Versichert sind bei der Wärmepumpenversicherung unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen auch durch Diebstahl oder Plünderung. Den weitgehendsten Versicherungsschutz hatten wir bereits weiter oben beschrieben.

Der Deckungsumfang der Wärmepumpenversicherung ist insoweit gegenüber herkömmlichen Versicherungen nicht nur ungleich weiter gefasst, sondern führt bei einem Schaden an der Wärmepumpe auch zu einer Beweislastumkehr. D.h., nicht mehr Sie müssen beweisen, dass ein Schaden an der Wärmepumpe bedingungsgemäß eingetreten ist, sondern der Versicherer muss beweisen, dass ein Ausschluss betroffen ist.

Darüber hinaus wird auch die Gebäudeversicherung bei einem Schaden an der Wärmepumpe weiterhin als schadenfrei betrachtet, was oftmals die Beiträge günstig hält.

Der Beitrag unserer Wärmepumpenversicherung beträgt je Wärmepumpe unabhängig deren Neuanschaffungswert bei 150,- EUR Selbstbeteiligung 70,- EUR, bei 250,- EUR Selbstbeteiligung 60,- EUR pro Jahr, jeweils zzgl. 19 % Versicherungssteuer.